gutachter logo
Goldrautenweg 5b 12357 Berlin
gutachter logo

Aggregatschäden

Wir schaffen Klarheit bei Aggregatschäden

Als Gutachter nehmen wir nicht nur umfangreiche Wertgutachten vor, sondern führen ebenso Gutachten bei Aggregatschäden durch. Aggregatschäden sind nicht selten und können bei allen Kfz Modellen auftreten. Beim Schadengutachten schauen wir uns die Beschädigung genauer an und nehmen eine Bewertung vor. Schäden dieser Art können bei einem Auto etwaige Fahrzeugbewertungen deutlich belasten und die damit in Verbindung stehenden Werte mindern.

Meist sind technische Probleme der Grund für Aggregatschäden. In unserem Gutachten gehen wir, unabhängig davon ob Motor oder Getriebe betroffen sind, auf folgende Punkte ein:

  • Schadenumfang
  • Ursache des Schadens
  • Reparaturkosten
  • Reparaturmöglichkeiten

Natürlich gehen wir darüber hinaus auch auf die Verantwortlichkeit ein. Diese ist entscheidend, um etwaige Ansprüche klären zu können. Die Beurteilung von Aggregatschäden kann nach unterschiedlichen Vorkommnissen erforderlich sein. So kann es beispielsweise nach der Fahrzeugreparatur zu Schadenfällen kommen. Darüber hinaus sind diese auch nach dem Fahrzeughandel möglich.

Unsere Gutachter gehen auch auf Aggregatschäden ein, die infolge eines Bauteilfehlers entstanden sind und schaffen an dieser Stelle die gewünschte Klarheit. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Unsere Gutachter unterstützen Sie bei allen Fragen.

Ich habe einen Motorschaden – kann ein Gutachter die Ursache genau feststellen?

In vielen Fällen ja. Gerade bei kapitalen Schäden wie Kolbenfresser, Lagerschäden, Kühlerschäden oder gerissenen Steuerketten ist eine technische Analyse durch einen Sachverständigen sinnvoll. Der Gutachter kann feststellen, ob der Schaden durch Materialversagen, mangelnde Wartung, einen Bedienfehler oder durch eine fehlerhafte Reparatur verursacht wurde. Dazu werden unter anderem Bauteile geöffnet, Endoskopien durchgeführt oder Öl- und Kühlmittelrückstände untersucht. Das Ziel ist eine klare Zuordnung der Ursache – denn nur so lässt sich beurteilen, ob Dritte haften oder ob es sich um normalen Verschleiß handelt.

Nach einer Werkstattreparatur ist das Getriebe defekt – was kann ich tun?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass der Schaden am Getriebe im Zusammenhang mit einer vorherigen Reparatur steht, sollten Sie den Fall dokumentieren lassen, bevor weitere Arbeiten durchgeführt werden. Ein unabhängiger Gutachter kann prüfen, ob ein Einbaufehler, eine fehlerhafte Diagnose oder ein unpassendes Ersatzteil vorliegt. Wichtig ist, dass das Fahrzeug möglichst im Ist-Zustand bleibt, bis die Begutachtung abgeschlossen ist. Ein Gutachten kann die Grundlage für eine Reklamation oder rechtliche Schritte gegen die Werkstatt bilden. Ohne technische Analyse sind solche Ansprüche schwer durchsetzbar.

Lässt sich ein verdeckter Aggregatschaden beim Gebrauchtwagenkauf nachweisen?

Ja, das ist möglich – aber es kommt auf den Einzelfall an. Bei verdeckten Schäden an Motor, Turbo oder Getriebe, die kurz nach dem Kauf auftreten, kann ein Gutachter klären, ob der Mangel beim Verkauf bereits bestand oder durch den Käufer verursacht wurde. Dabei wird geprüft, ob typische Spuren auf eine längere Vorschädigung hinweisen, ob manipuliert wurde oder ob Verschleißgrenzen bereits überschritten waren. Ein solches Gutachten kann entscheidend sein, wenn Sie Gewährleistungsansprüche gegen den Händler geltend machen wollen – besonders dann, wenn der Verkäufer den Schaden nicht angegeben hat.

Zahlt meine Garantieversicherung bei einem Aggregatschaden automatisch?

Nein, Garantieversicherungen zahlen nur unter bestimmten Voraussetzungen – und oft wird erst einmal versucht, die Leistung abzulehnen. Ein technisches Gutachten kann in solchen Fällen helfen, den Schaden exakt einzuordnen und zu prüfen, ob er unter den vertraglich geregelten Deckungsumfang fällt. Viele Policen schließen zum Beispiel Verschleißteile oder unsachgemäße Nutzung aus. Der Gutachter dokumentiert neutral, was konkret defekt ist, wie es dazu kam und ob der Schaden zum Zeitpunkt der Garantieübernahme absehbar war. Damit lässt sich die Durchsetzbarkeit gegenüber der Versicherung sachlich belegen – besonders dann, wenn es ohne Gutachten nur pauschale Ablehnungen gibt.

Kontakt aufnehmen