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Kfz Gutachten bei Haftpflichtschäden

Kfz Gutachten bei Haftpflichtschäden

Hatten Sie unverschuldet einen Unfall und möchten nun gegen Ihren Unfallgegner Schadenersatzforderungen geltend machen? Bei uns sind Sie richtig. Als Gutachter übernehmen wir für Sie die Anfertigung von Kfz Gutachten bei Haftpflichtschäden. Mit diesen Begutachtungen können Sie Ihre Schadenersatzansprüche besser geltend machen. Sie erfahren durch dieses, wie hoch der Schaden tatsächlich ist und welche Kosten auf Sie zukommen.

Möchten Sie bei einem Unfall Schadenersatzforderungen in Form von Reparaturen geltend machen, müssen Sie nach deutschem Recht Ihre Ansprüche auch belegen. Dies ist bei einem Haftpflichtschaden ebenso der Fall wie bei Kaskoschäden. Für diesen Beleg sind Gutachten die ideale Wahl. Gutachter werfen objektiv einen Blick auf Ihr Fahrzeug. Sie schauen sich die entstandene Beschädigung genauer an und gehen auf die möglichen Reparaturen ein. Diese sind schließlich für die Aufwendungen, die auf Sie zukommen, entscheidend. Beauftragen Sie einen Experten mit der Bewertung, ermittelt dieser in erster Linie den erforderlichen finanziellen Rahmen.

Unsere Sachverständigen wissen, welche Informationen relevant für Ihre Versicherung sind und gehen darauf bei Ihrem Fahrzeug und der Beschädigung ein. Gehen Sie auf Nummer sicher und nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Unser Sachverständiger steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Ermittlung schadenrelevanter Positionen

Ein Gutachter widmet sich während seiner Arbeit der Ermittlung schadenrelevanter Positionen. Durch ein solches Kfz Gutachten werden sowohl die Schadensart als auch die Schadenshöhe genauestens bestimmt. Darüber hinaus widmet sich unser Experte folgenden Punkten:

  • Wiederbeschaffungswert
  • Restwert
  • Nutzungsausfallentschädigung

Genau diese Werte sind für Ihre Versicherung von immenser Bedeutung. Sie sind für den finanziellen Gesamtaufwand ausschlaggebend. Für die Nutzungsausfallentschädigung wird der übliche Tagessatz genutzt.

Wenn Sie gegenüber einer Versicherung Ihre Forderungen durchsetzen möchten, gehört das Kfz Gutachten zu den wichtigsten Grundlagen. Auf dieses sollten sie auch dann nicht verzichten, wenn Ihr Vehikel einen Totalschaden hat. Gerade in diesem Fall ist es wichtig, dass Sie alle Forderungen, die im Zuge der Behebung des Schadens möglich sind, auch tatsächlich ausschöpfen. Sie können Ihre Ansprüche sowohl direkt gegenüber dem Schadenverursacher als auch gegenüber dessen Haftpflichtversicherung geltend machen. Sie können nicht nur die Schäden an sich in Rechnung stellen. Auch für andere Kosten, die in Verbindung mit dem Ereignis stehen, können Sie Ihre Forderungen durchsetzen. Wie hoch der Haftpflichtschaden und die Reparaturkosten genau sind, können Laien in der Regel nur schwer beurteilen. Aus diesem Grund ist es ratsam, das Auto in die Hände eines Experten zu geben.

Sie können neben den reinen Reparaturkosten folgende Kosten geltend machen:

  • Verdienstausfall
  • Haushaltsführungskosten
  • Finanzierungskosten
  • Standkosten
  • Aufwendungen für An- und Abmeldungen
  • Auslagenpauschale
  • Anwaltskosten
  • Arztkosten

Hierbei handelt es sich nur um eine Auswahl einzelner Kosten, die Sie durch ein Gutachten bei der Versicherung geltend machen können.

Unterschiedliche Möglichkeiten

Möchten Sie einen Haftpflichtschaden gegenüber einer Versicherung geltend machen, gehört das Gutachten zu den wichtigsten Grundlagen. Von einem klassischen Schaden dieser Art ist immer dann die Rede, wenn Ihr Auto eigentlich noch verkehrssicher ist. Ist dies der Fall, haben Sie die Möglichkeit jene Summe geltend zu machen, die mit dem Schadengutachten ermittelt wurde. Sie müssen es dabei jedoch nicht zwingend sofort reparieren, sodass sie einen gewissen Spielraum haben. Eine Besonderheit besteht mit Blick auf die Mehrwertsteuer. Sie kann grundlegend nur dann geltend gemacht werden, wenn sie diese tatsächlich zahlen müssen. Dies wäre bei einer raschen Reparatur der Fall.

Natürlich haben Sie auch bei einer solchen Beschädigung die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug selbst zu reparieren. In diesem Fall sollten Sie sich neben dem Gutachten auch eine Reparaturbestätigung aushändigen lassen. Auch hier sind unsere Mitarbeiter die richtigen Ansprechpartner. Unsere Experten erstellen für Sie nicht nur ein Gutachten zu dem entstandenen Schaden, sondern klären Sie ebenso über die eventuelle Wertminderung auf. Hierbei handelt es sich um einen erheblichen Schaden, er im Zuge eines jeden Unfalls entsteht. Unsere Mitarbeiter sind absolut neutral und vom Fach. Sie können auf die unterschiedlichen Schäden optimal eingehen und sind dank ihrer Erfahrung und Kompetenz dazu in der Lage, sie optimal zu bewerten. Durch unsere Unabhängigkeit können Sie sich auf objektive Ergebnisse verlassen. Mit uns an Ihrer Seite können Sie sich darauf verlassen, dass Ihr Unfallschaden zu 100 Prozent objektiv bewertet wird.

Sofortige Reparatur: die richtige Rechnung

Natürlich können Sie sich nach einem Unfall auch dazu entscheiden, dieses sofort reparieren zu lassen. In diesem Fall gibt es bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche jedoch einige Besonderheiten, die beachtet werden müssen. Wir sind in ganz Berlin für unsere Kunden im Einsatz. Grundlegend besteht bei uns auch die Möglichkeit, dass wir Ihr Fahrzeug direkt in der Werkstatt prüfen lassen. Wenden Sie sich einfach an uns. Wir werden sie umfangreich beraten.

In diesem Fall wird der Schaden durch die Fachwerkstatt so repariert, wie es in dem Gutachten definiert. Dadurch sind Sie zumindest bei der Abwicklung auf der sicheren Seite. Durch das Gutachten ist genau definiert, wie er sich gestaltet und wie sich dieser beheben lässt. Sie können nach deutschem Recht nicht nur einen Gutachter beauftragen. Sie haben ebenso die Möglichkeit sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der Ihnen dabei hilft, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Rechtsanwälte sind insbesondere dann empfehlenswert, wenn sich die Versicherung weigert die Schadensregulierung zu übernehmen oder diese in vollem Umfang zu begleichen.

Als Geschädigter müssen Sie grundsätzlich nicht auf Ihre Ansprüche verzichten. Sicherlich kann es möglich sein, dass sich die Geltendmachung ein wenig schwieriger gestaltet. An dieser Stelle stehen Ihnen dann aber unsere Experten und ein Rechtsanwalt zur Seite. Sie möchten mehr erfahren, dann wenden Sie sich am besten noch heute an uns. Wir beraten Sie gern und erklären Ihnen genauestens, welche Schritte für ein Gutachten erforderlich sind. Die Erstellung von einem Gutachten geht jeweils mit sehr verschiedenen Merkmalen. Entscheidend ist beispielsweise das Zeitfenster, welches für die Bewertung benötigt wird.

In der Regel sind Sie als Laie nicht dazu in der Lage, einen Schaden richtig und in vollem Umfang zu beurteilen. Vertrauen Sie auf uns und auf unsere Mitarbeiter. Wir haben bereits zahlreiche Schadensbewertungen vorgenommen und sind dazu in der Lage Ihnen eine exzellente Beratung garantieren zu können. Unsere Experten wissen, dass es mit einem Gutachten in vielen Fällen nicht getan ist. Häufig wünschen sich die Betroffenen auch eine Beratung, die auf die nächsten Schritte abzielt.

Sie hatten einen Verkehrsunfall und sind nun auf der Suche nach einem Gutachter? Wir können Ihnen helfen. Unsere Gutachter stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Sie verfügen über jahrelange Erfahrungen und gehen gemeinsam mit Ihnen alle Fragen durch. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Kommt der Gutachter zu mir oder muss ich das Fahrzeug irgendwohin bringen?

Ein freier Kfz-Gutachter kommt in der Regel direkt zu Ihnen, egal ob das Fahrzeug bei Ihnen zu Hause steht, in der Werkstatt oder an einem anderen Ort. Gerade nach einem Unfall ist es für viele Betroffene eine Erleichterung, sich nicht um den Transport des beschädigten Fahrzeugs kümmern zu müssen. Die Begutachtung erfolgt vor Ort. Dabei werden sämtliche Schäden detailliert dokumentiert, technische Daten erfasst und eine Fotodokumentation erstellt. Sie müssen nichts vorbereiten, keine Unterlagen mitbringen oder Wartezeiten in Kauf nehmen. Der Gutachter kümmert sich um die vollständige Schadenaufnahme und erstellt anschließend ein Gutachten, das Sie meist innerhalb von ein bis zwei Werktagen erhalten.

Was kostet das Gutachten für mich als Unfallgeschädigter?

Als unverschuldet Geschädigter müssen Sie das Gutachten in der Regel nicht selbst bezahlen. Die Kosten werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen, inklusive aller Nebenkosten wie Anfahrt, Fotos, Restwertrecherche oder Schreibgebühren. Sie haben das Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen, unabhängig davon, ob die Versicherung des Gegners einen eigenen Gutachter vorschlägt oder eine Partnerwerkstatt nennt. Wichtig ist nur, dass es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt, also die Schadenhöhe voraussichtlich über ca. 750 Euro liegt. In allen anderen Fällen übernimmt die gegnerische Versicherung die kompletten Gutachterkosten. Sie müssen nichts vorstrecken und haben kein finanzielles Risiko.

Wie schnell bekomme ich das Gutachten und wie läuft die Abwicklung ab?

Die Begutachtung findet in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach Ihrer Anfrage statt. Direkt im Anschluss wird das Gutachten erstellt, was in der Regel ein bis zwei Werktage dauert. Sie erhalten das Gutachten entweder per E-Mail oder auf Wunsch auch in gedruckter Form. Es enthält alle relevanten Werte wie Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Nutzungsausfall und gegebenenfalls eine Wertminderung. Das Gutachten dient als Grundlage für die Schadenregulierung durch die Versicherung. Auf Wunsch sendet der Gutachter das Dokument auch direkt an die gegnerische Versicherung, Ihre Werkstatt oder Ihren Anwalt, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen.

Kann ich mein Auto nach dem Unfall sofort reparieren lassen?

Sie sollten mit der Reparatur warten, bis das unabhängige Gutachten erstellt und der Schaden vollständig dokumentiert wurde. Nur so ist sichergestellt, dass alle Ansprüche rechtlich abgesichert sind. Sobald das Gutachten vorliegt, können Sie entscheiden, ob Sie das Fahrzeug reparieren lassen oder sich die Schadenssumme auszahlen lassen möchten. In der Regel akzeptieren Werkstätten ein professionelles Gutachten als Grundlage für die Reparaturkalkulation. Wenn Sie zu früh reparieren, bevor der Schaden begutachtet wurde, kann es später zu Problemen mit der Versicherung kommen, da keine vollständige Beweissicherung mehr möglich ist. Daher ist die Reihenfolge immer: Erst Gutachten, dann Reparatur oder Auszahlung.

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