Unfallrekonstruktion
Unfallrekonstruktion: Wir nehmen für Sie eine umfangreiche Analyse vor
Als Gutachter übernehmen wir regelmäßig die Durchführung der Unfallrekonstruktion und Unfallanalyse, um den genauen Unfallhergang nachvollziehen zu können. Bei ihr handelt es sich um ein besonderes Gutachten. Es ist ausgesprochen umfangreich und geht auf alle Etappen und Ereignisse eines Unfalls ein. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gern und erklären Ihnen, welche Schritte im Zuge dieser auf Sie zukommen. Grundlegend kann die Unfallrekonstruktion nur von einem Unfallgutachter vorgenommen werden.
Die Polizei übernimmt in der Regel nur leichte Berechnungen, sowie kleinere Rekonstruktionen. So wird durch die Beamten beispielsweise an der Unfallstelle ermittelt, ob die Fahrzeuge mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs waren. Eine umfangreiche Unfallrekonstruktion liegt dagegen immer in den Händen von Gutachtern. Gutachten dieser Art gehen sowohl auf den Unfallhergang als auch auf die mögliche Unfallursache ein.
Grundlegend ist diese Nachstellung sicherlich nicht unüblich. In vielen Bereichen hat sie sich als bewährte Methode durchgesetzt. Auftraggeber kann sowohl der Versicherer als auch eine der beteiligten Personen sein. Bei einem solchen Gutachten, das häufig Versicherern ausgehändigt wird, gehen die Sachverständigen unter anderem auf folgende Punkte ein:
- Reaktionszeit
- Umsetzzeit
- Ansprechzeit
- Anlegedauer
- Schwellzeit
- Vorbremszeit
- Schrecksekunde
- Bremszeit und Bremsweg
- Bremsausgangsgeschwindigkeit
- Bremsverzögerung
- Kollisionsgeschwindigkeit
- Kollisionsbedingter Geschwindigkeitsabbau
Eines der Ziele einer Unfallrekonstruktion ist es herauszufinden, ob die Kollision hätte vermieden werden können. In Deutschland wird die Nachzeichnung häufig ergänzend zu einem Wertgutachten durchgeführt. Sie suchen einen Experten für die Unfallrekonstruktion? Treten Sie mit uns in Kontakt. Unsere Mitarbeiter beantworten Ihre Fragen.
Zahlreiche Einsatzbereiche
Es gibt zahlreiche Einsatzbereiche für die Unfallrekonstruktion. So wird sie zur Klärung der Schuldfrage nicht nur von den Ermittlern in Anspruch genommen. Versicherungen nutzen sie beispielsweise, um einen eventuellen Versicherungsbetrug aufzudecken. In beiden Fällen müssen die Gutachten, die nach dem Kontakt mit einem Gutachter erstellt werden, sehr genau sein. Die Erstellung einer solchen Unfalluntersuchung nimmt durchaus ein beachtliches Zeitfenster in Anspruch. Dies liegt der umfangreichen Prüfung zu Grunde.
Grundlegend wird auch geprüft, ob die Unfallbeteiligten angemessen reagiert haben und ob sich der Unfall hätte vermeiden lassen. Dies ist in vielen Fällen durch eine angemessene Geschwindigkeit möglich. In den letzten Jahren hat sich die Rekonstruktion eines Unfalls zu einem wichtigen und beinahe unverzichtbaren Bestandteil entwickelt. Obwohl sie häufig auch von der Polizei in Anspruch genommen wird, handelt es sich hierbei immer um eine Untersuchung, die durch einen Gutachter durchgeführt wird.
Unsere Experten sind hierfür in ganz Berlin im Einsatz. Wir stehen unseren Kunden im Zuge der Unfallanalyse in allen Bereichen zur Seite und halten die wichtigsten Informationen bereit. Täglich geschehen in Deutschland zahlreiche Unfälle. Nicht alle lassen sich vermeiden. Doch sie haben eines gemeinsam: Sie sind immer unterschiedlichen Ausmaßes. In einer Unfallrekonstruktion geht es auch darum, eben jenen Aspekt zu klären und herauszufinden, warum einige Unfälle solch schwere Ausmaße annehmen. Unsere Auftraggeber wissen unsere Präzision, die wir bei jeder Analyse an den Tag legen, zu schätzen.
Wer trägt die Kosten für eine Unfallrekonstruktion?
Die Kostenfrage beschäftigt viele Unfallbeteiligte. Wenn Sie unverschuldet in den Unfall geraten sind, übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Rekonstruktionsgutachten. Dies gilt als berechtigte Schadensposition, sofern das Gutachten zur Klärung erforderlich ist. Bei unklarer Schuldfrage kann es sein, dass Sie zunächst in Vorleistung gehen, die Kosten aber bei erfolgreichem Nachweis Ihrer Unschuld zurückerhalten. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüft diese gerne die Übernahme der Gutachterkosten. Wird das Gutachten vom Gericht in Auftrag gegeben, trägt am Ende meist die unterlegene Partei die Kosten. Ein Gespräch mit Ihrem Anwalt oder Ihrer Versicherung vor der Beauftragung bringt Ihnen Klarheit über die Kostenregelung.
Kann ich auch ohne Polizeiaufnahme eine Rekonstruktion durchführen lassen?
Eine Unfallrekonstruktion ist auch ohne polizeiliche Unfallaufnahme möglich. Bei kleineren Schäden kommt die Polizei oft nicht zum Unfallort, oder der Unfall wurde nur mit einem Unfallbericht dokumentiert. Auch nachträglich lässt sich anhand der Fahrzeugschäden, vorhandener Fotos und Schilderungen der Hergang professionell analysieren. Hilfreich ist es, wenn Sie selbst Beweise sichern konnten: Fotos der Unfallstelle aus verschiedenen Perspektiven, Dokumentation von Bremsspuren oder Splittern und die Positionen der Fahrzeuge. Eine zeitnahe Beauftragung hat Vorteile, da manche Spuren mit der Zeit verloren gehen können. Wir können auch mit wenigen Ausgangsdaten arbeiten und den Unfallhergang rekonstruieren.
Was ist der Unterschied zwischen einem Schadensgutachten und einer Unfallrekonstruktion?
Diese beiden Gutachtenarten erfüllen unterschiedliche Zwecke. Ein Schadensgutachten dokumentiert die Höhe des Fahrzeugschadens, beziffert Reparaturkosten und ermittelt einen eventuellen Wertverlust. Es macht jedoch keine Aussagen über den Unfallhergang oder die Schuldfrage. Eine Unfallrekonstruktion hingegen analysiert wissenschaftlich den Unfallablauf, ermittelt Geschwindigkeiten und prüft die Vermeidbarkeit. Für die Schadensabwicklung mit der Versicherung genügt meist das Schadensgutachten, während bei strittiger Schuldfrage oder gerichtlichen Auseinandersetzungen eine Unfallrekonstruktion hilfreich sein kann. Je nach Ihrem Bedarf erstellen wir das passende Gutachten oder bei Bedarf auch beide Leistungen aus einer Hand.
Kann meine Dashcam-Aufnahme eine Unfallrekonstruktion ersetzen?
Eine Dashcam-Aufnahme ist ein sehr nützliches Beweismittel, kann aber eine professionelle Unfallrekonstruktion ergänzen, nicht ersetzen. Während die Aufnahme den sichtbaren Ablauf zeigt, lassen sich Details wie exakte Geschwindigkeiten, Bremsverzögerungen oder Reaktionszeiten erst durch fachkundige Auswertung bestimmen. Wir beziehen Ihre Dashcam-Aufnahme gerne in unsere Analyse ein und können dadurch oft noch genauere Ergebnisse erzielen. Wichtig ist, dass die Dashcam-Nutzung datenschutzkonform erfolgt und die Aufnahmen gerichtsverwertbar sind. Die Originalaufnahme zu sichern und Kopien anzufertigen ist empfehlenswert. In Kombination – Ihre Videoaufnahme plus unsere technische Rekonstruktion – erhalten Sie eine besonders aussagekräftige Beweisführung.
